CETA – UMFRAGE an alle Bundestags-Abgeordneten

ANLEITUNG
Schritt 1: als Empfänger nehmen Sie Ihre eigene Emailadresse. Schritt 2: Kopieren Sie einen Abschnitt der Adressen von einer Fraktion in das Feld BCC ein. Bitte jede Fraktion extra anschreiben!   Schritt 3: Die Anfrage ist der Email-Text: an den Bund Seite 1-2 und an die EU Seite 3-4.  Am Anfang (Betreff und Anrede) Parteinamen entsprechend den Adressen bzw. Fraktionen schreiben.  Zum Schluss immer eigenen Namen und Kontaktdaten angeben.  Ab Betr.-Zeile ist die E-Mail.
Anfrage an die Bundestagsabgeordneten
 von der Fraktion CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und  Bündnis 90/DIE GRÜNEN/

Betr.-Zeile: Anfrage an die Fraktion von CDU/CSU im Bundestag

Hallo Bundestagsabgeordnete der Fraktion CDU/CSU,
es ist mir bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 20 Grundgesetz demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wo alle Staatsgewalt vom Volke und nicht z. B. vom Bundestag,  von der Bundesregierung oder den Parteien ausgeht.  Als Wähler bin ich ein Mitglied des Souveräns.  Ich bin ein verantwortungsbewusster Wähler und damit  verpflichtet, mit meinem Wahlverhalten für das Gemeinwohl und auch für die Interessen der nachkommenden Generationen einzutreten. Damit ich eine verantwortungsvolle Entscheidung in diesem Sinne bei den nächsten Wahlen treffen  kann, brauche ich absolute Klarheit über das Abstimmungsverhalten der Volksvertreterinnen und Volksvertreter.  Deshalb erhalten Sie heute diese Anfrage von mir mit zwei wichtigen Fragen.

1.)
Drei juristische Gutachten (Universität Bremen, Universität Göttingen, Prof. Dr. Siegfried Broß Verfassungsrichter a. D.) und der Bericht (http://canadians.org/sites/default/files/publications/report-ceta-ttip-isds-1015-ger.pdf) von Maude Barlow, die die nationale Vorsitzende des Council of Canadians ist, weisen nach,  dass der Vertragstext des schon ausgehandelten Freihandelsabkommens CETA  zahlreiche Rechtsbrüche gegen nationale und internationale Grund- und  Menschenrechte beinhaltet.  Die wichtigsten Verstöße:
a.    Investor-Staat-Schiedsverfahren verstößt gegen den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Ecuador wurde gerade von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt. Obwohl US-amerikanischer Ölkonzern Occidental Petroleum (Oxy) gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen habe, muss Ecuador zahlen. (s. https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador)
b.    Die CETA-Regulierungsausschüsse missachten  die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene.
c.    CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
d.    Die Unkündbarkeit des Vertrages verstößt gegen das Wesen der Demokratie;  sie drückt den Autokratie- Anspruch der Konzerne aus.

Hier sind die wichtigsten nationalen und internationalen Grund- und  Menschenrechte, die von CETA gebrochen werden und mich als Bürger massiv betreffen:  Art. 1(1), (2), 2(1), 3 (1), 19 (2), 19(4)1, 20(1), 20 (2)1, 20(2), 20 (3), 20 (4), 23, 24, 38 (1), 79 (3), 93 (1) Nr. 1, 2, 3, 4a GG sowie Art. 8, Art. 21(1), (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 1 (1), Art. 2 (1), Art. 25a) IPBPR, Art. 1(2), Art. 2(1) der UNO-Charta, Art. 3(1) AEUV, Art. 13 EMRK und EU-Grundrechtecharta/Präambel.
Prof. Dr. Siegfried Broß,  der 12 Jahre      Bundesverfassungsrichter war, kommt in seinem CETA- und TTIP-Gutachten (http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf) zu dem Urteil: „Diese Abkommen sind …… mit den Klauseln über den Investorenschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig. Sie verletzen in dieser Ausgestaltung das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“. Schiedsgerichte sind in Wirklichkeit nur eine neue Geldvermehrungsmöglichkeit für die Finanzoligarchie (s. ARD Dokumentation http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Konzerne-klagen-W/Das-Erste/Video?documentId=31181268&bcastId=799280 )

Auch nach dem Rechtsgutachten durch das Bundeswirtschaftsministerium von Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld) ist CETA  im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen“, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Das bedeutet, dass die Abstimmung über CETA  schon 2016 im Bundestag stattfinden könnte. Auch ein Parlament und das heißt auch Sie persönlich sind an die Verfassung und das Völkerrecht gebunden. Sie dürften keine Rechtsbrüche tolerieren.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen CETA wegen der zahllosen Rechtsbrüche, des Demokratieabbaus und der Entmachtung der Politiker. Nach Art.21 Grundgesetz dürfen die Parteien nur bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und  nicht ihren Willen oktroyieren.
Werden Sie als Volksvertreterin oder Volksvertreter gegen  CETA in der jetzigen Form mit einem klaren „NEIN“ und somit gegen die Rechtsbrüche, den Demokratieabbau und Ihre eigene Entmachtung stimmen?

2.)
Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten des Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.  In der Realität wird aber der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Die Fraktion stimmt meist vor der Abstimmung (intern) über eine Entscheidung ab; an das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich fast immer alle Mitglieder der Fraktion. Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert; sie wird jedoch, gerade bei Koalitionsregierungen, regelmäßig in den Koalitionsverträgen deutscher Parteien festgeschrieben.

Ein förmlicher Fraktionszwang ist in Deutschland verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Trotzdem wird bei einem Großteil der Abstimmungen im Bundestag den Abgeordneten von der Fraktionsführung ihr Abstimmungsverhalten vorgeschrieben. Es ist bekannt, dass  ein informeller Fraktionszwang in der deutschen Parteiendemokratie existiert, da eine Partei indirekte Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Wie oft haben Sie in der vergangenen und jetzigen Legislaturperiode abweichend von den Fraktionsvorgaben  abgestimmt?

Ich bitte um Ihre kurze Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten.  Sie wissen ja: Demokratie ist, wie der Schweizer Max Frisch bemerkt hat, wenn wir uns in unsere eigenen Angelegenheiten einmischen.  Falls Sie mir nicht antworten, sind Sie und Ihre Partei für freiheitsliebende, friedfertige Menschen nicht mehr wählbar.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name und Kontaktdaten (Straße, Nummer, PLZ, Ort, Emailadresse ist wichtig)

Anleitung: Die gleichen Schritte wie beim Bund. Die Abgeordneten von Sonstigen sollte man einzeln mit Namen anschreiben, da sie sehr wenige sind. Ab Betr.-Zeile ist die E-Mail.  Parteinamen immer selbst auswechseln.
Anfrage an alle deutschen EU-Abgeordneten
von CDU/CSU, SPD, DIE LINKE,  Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Sonstige

Betr.-Zeile: Anfrage an die Abgeordneten von CDU/CU im Europäischen Parlament
Hallo  Europaabgeordnete von CDU/CSU,
es ist mir bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 20 Grundgesetz demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wo alle Staatsgewalt vom Volke und nicht z. B. vom Bundestag,  von der Bundesregierung oder den Parteien ausgeht.  Als Wähler bin ich ein Mitglied des Souveräns.  Ich bin ein verantwortungsbewusster Wähler und damit  verpflichtet, mit meinem Wahlverhalten für das Gemeinwohl und auch für die Interessen der nachkommenden Generationen einzutreten. Damit ich eine verantwortungsvolle Entscheidung in diesem Sinne der nächsten EU-Wahl treffen  kann,  brauche ich absolute  Klarheit über das Abstimmungsverhalten der Volksvertreterinnen und Volksvertreter.  Deshalb erhalten Sie heute diese Anfrage von mir mit zwei wichtigen Fragen.

1.)
Drei juristische Gutachten (Universität Bremen, Universität Göttingen, Prof. Dr. Siegfried Broß Verfassungsrichter a. D.) und der Bericht (http://canadians.org/sites/default/files/publications/report-ceta-ttip-isds-1015-ger.pdf) von Maude Barlow, die die nationale Vorsitzende des Council of Canadians ist, beweisen,  dass der Vertragstext des schon ausgehandelten Freihandelsabkommens CETA  zahlreiche Rechtsbrüche gegen nationale und internationale Grund- und  Menschenrechte beinhaltet.  Die wichtigsten Verstöße:
a.    Investor-Staat-Schiedsverfahren verstößt gegen den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol.  Ecuador wurde gerade von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt. Obwohl US-amerikanischer Ölkonzern Occidental Petroleum (Oxy) gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen habe, muss Ecuador zahlen. (s. https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador )
b.    Die CETA-Regulierungsausschüsse missachten  die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene.
c.    CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
d.    Die Unkündbarkeit des Vertrages verstößt gegen das Wesen der Demokratie;  sie drückt den Autokratie- Anspruch der Konzerne aus.

Hier sind die wichtigsten nationalen und internationalen Grund- und  Menschenrechte, die von CETA gebrochen werden und mich als Bürger massiv betreffen:  Art. 1(1), (2), 2(1), 3 (1), 19 (2), 19(4)1, 20(1), 20 (2)1, 20(2), 20 (3), 20 (4), 23, 24, 38 (1), 79 (3), 93 (1) Nr. 1, 2, 3, 4a GG sowie Art. 8, Art. 21(1), (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 1 (1), Art. 2 (1), Art. 25a) IPBPR, Art. 1(2), Art. 2(1) der UNO-Charta, Art. 3(1) AEUV, Art. 13 EMRK und EU-Grundrechtecharta/Präambel.
Prof. Dr. Siegfried Broß,  der 12 Jahre      Bundesverfassungsrichter war, kommt in seinem CETA- und TTIP-Gutachten (http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf) zu dem Urteil: „Diese Abkommen sind …… mit den Klauseln über den Investorenschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig. Sie verletzen in dieser Ausgestaltung das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“. Schiedsgerichte sind in Wirklichkeit nur eine neue Geldvermehrungsmöglichkeit für die Finanzoligarchie (s. ARD Dokumentation http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Konzerne-klagen-W/Das-Erste/Video?documentId=31181268&bcastId=799280 )

Nach dem Rechtsgutachten durch das Bundeswirtschaftsministerium von Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld) ist CETA  im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen“, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Auf jeden Fall wird eine Abstimmung über CETA irgendwann, eventuell schon im kommenden Jahr, im Europäischen Parlament stattfinden. Auch das Europäische  Parlament und das heißt auch Sie persönlich sind an die Verfassung und das Völkerrecht gebunden. Sie dürften mit Ihrer Stimme keine Rechtsbrüche tolerieren.
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gegen CETA wegen der zahllosen Rechtsbrüche, des Demokratieabbaus und der Entmachtung der Politiker.  Nach Art.21 Grundgesetz dürfen die Parteien nur bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und  nicht ihren Willen oktroyieren.
Werden Sie als Volksvertreterin oder Volksvertreter gegen  CETA in der jetzigen Form mit einem klaren „NEIN“ und somit gegen die Rechtsbrüche, den Demokratieabbau und Ihre eigene Entmachtung stimmen?

2.)
Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten  „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.  In der Realität wird aber der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Die Fraktion stimmt meist vor der Abstimmung (intern) über eine Entscheidung ab. Fraktionsdisziplin wird auch in dem Europäischen Parlament praktiziert. Die  Abgeordneten der größeren Fraktionen stimmten in der Legislaturperiode 2004–2009 in rund  90 % aller Entscheidungen im Sinne ihrer Fraktion. Die Abgeordneten werden jedoch stärker von den einzelnen nationalen Parteien unter Druck gesetzt als von den europaweiten Dachparteien, da die Kandidatenlisten von den nationalen Parteien ausgearbeitet werden.
Ein förmlicher Fraktionszwang ist in Deutschland verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Es ist bekannt, dass  ein informeller Fraktionszwang in der deutschen Parteiendemokratie existiert, da eine Partei indirekte Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Wie oft haben Sie in der vergangenen und jetzigen Legislaturperiode abweichend von den Fraktionsvorgaben  abgestimmt?

Ich bitte um Ihre kurze Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten. Sie wissen ja: Demokratie ist, wie der Schweizer Max Frisch bemerkt hat, wenn wir uns in unsere eigenen Angelegenheiten einmischen.  Falls Sie mir nicht antworten, sind Sie und Ihre Partei für freiheitsliebende, friedfertige Menschen nicht mehr wählbar.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name und Kontaktdaten (Straße, Nummer, PLZ, Ort, Emailadresse)